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Führerscheinantrag

Antragstellung bei der Behörde

Um einen Führerschein zu erwerben, müssen Sie einen behördlichen Antrag
stellen und sich bei einer Fahrschule zur Ausbildung anmelden.
 

Zur Antragstellung beim Bürgeramt sind folgende Unterlagen, Dokumente nötig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • 1. Hilfe Kurs Bescheinigung
  • Biometrisches Passfoto
  • Gebühr zur Antragstellung
  • Bescheinigung der ausbildenden Fahrschule (Vertrag o.ä.)
  • Führerschein (nur bei Erweiterung)

Sie werden bei Antragstellung gefragt, welche Prüfstelle Sie gewählt haben.

Sollten Sie den Führerscheinantrag noch nicht gestellt haben,
beraten wir Sie gerne bei der Anmeldung in unserer Fahrschule.

Benachrichtigung des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Prüfungszulassung per Post.
Erst nach Erhalt dieser Zulassung, können Sie Ihre Prüfungen ablegen.

In dieser Wartezeit beginnen Sie schon mit dem Unterricht.

Gültigkeitsdauer der Zulassung

Ab dem Ausstellungsdatum Ihrer Zulassung haben Sie 1 Jahr Zeit,
die theoretische Prüfung abzulegen. Sollten Sie diese bestehen,
verlängert sich Ihre Zulassung um 1 Kalenderjahr ab dem Prüftag.

In diesem Jahr müssen Sie die praktische Prüfung ablegen.
Sollten Sie die praktische Prüfung nicht in diesem Zeitraum ablegen verfällt Ihr Antrag.